AGBs

(Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen

Der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommt zustande, wenn die Buchungsbestätigung des Vermieters beim Mieter eingetroffen und die Anzahlung des Mieters auf dem Vermieterkonto eingegangen ist. Die Anzahlung und die Restzahlung werden in der Buchungsbestätigung festgehalten. Geht die Anzahlung nicht bis zum Termin, der in der Buchungsbestätigung genannt ist, auf dem Vermieterkonto  ein, so ist der Vertrag endgültig nicht zustande gekommen. Der Vermieter kann ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden das Objekt anderweitig vermieten.

 

2. Nebenkosten

Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen.

3. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen

Das Mietobjekt wird dem Mieter im sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben (Check-In-Zeit: ab 15:00 Uhr, bei Option „Frühe Anreise“ ab 11:00 Uhr). Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

4. Sorgfältiger Gebrauch

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu nutzen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht auf andere Hausbewohner und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf maximal mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden.

Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen des Mieters aus dem Vertrag nachkommen.

Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in erheblicher Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird das Mietobjekt mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter nach seiner Wahl den Vertrag frist- und entschädigungslos beenden. Das Gleiche gilt, wenn Autos auf dem Gelände des Fischerhaus-Ensembles geparkt werden.

5. Rückgabe des Mietobjektes

Das Mietobjekt ist termingerecht (Check-Out-Zeit: bis 11:00 Uhr, bei Option „Späte Abreise“ bis 16:00 Uhr) in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

 

6. Stornierung

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:

    • bis 6 Monate vorher gegen Zahlung von Stornogebühren in Höhe der Anzahlung;
    • bis 4 Monate vorher gegen Zahlung von Stornogebühren in Höhe von 50% der Gesamtmiete;
    • bis 2 Monate vorher gegen Zahlung von Stornogebühren in Höhe von 80% der Gesamtmiete;
    • weniger als 2 Monate vorher gegen Zahlung von Stornogebühren in Höhe von 100% der Gesamtmiete. 

Die jeweils fällige Stornierungsgebühr wird mit der geleisteten Anzahlung verrechnet.

Maßgebend für die Berechnung der Stornierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter oder bei der Buchungsstelle.

Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

 

7. Höhere Gewalt usw.

Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten. Kann die Vermietung nicht durchgeführt oder fortgesetzt werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet. Weitere Ansprüche gegen den Vermieter  sind ausgeschlossen.

7a. Covid-19 / pauschale Verwaltungsgebühr

Kann das Mietobjekt aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anweisungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie nicht oder nicht im vertraglich vorausgesetzten Umfang genutzt werden, wird der Vermieter von seiner Leistungspflicht befreit. 

Abweichend von vorstehend Ziffer 7 steht dem Vermieter in diesem Fall die geleistete Anzahlung als pauschale Verwaltungsgebühr zu. 

8. Haftung

Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei anderen als Personenschäden ist die Haftung auf den einfachen Mietpreis beschränkt, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höhere Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.

 

9. Hausordnung, COVID-19 Abstands- und Hygienekonzept

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind Mitbewohner und Nachbarn störende Geräusche und sonstiger Lärm zu vermeiden   Das gilt auch für den Aufenthalt im Freien, da das umgebende Gebiet zum Naturschutzgebiet gehört und besondere Rücksichten auf die Natur auch im Hinblick auf Schallschutz zu nehmen sind.

Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 12.30 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernsehen- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Autos dürfen nur auf dem ausgewiesenen Parkplatz oberhalb des Grundstücks des Fischerhaus-Ensembles geparkt werden. 

Die Mieter und sämtliche Mitbewohner sind verpflichtet, das für das Fischerhaus-Ensemble aufgestellte Covid-19 Abstands- und Hygienekonzept in der jeweils gültigen Fassung sowie alle einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen einzuhalten. 

 

10. Änderung des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheben Erklärungen bedürfen der Textform; E-Mail ist ausreichend.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis sind die Gerichte in Berlin zuständig. 

Stand: 15. Oktober 2020